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Geschäftsordnung

 

Geschäftsordnung (RgGO)

 

der NVV-Region Braunschweig Süd

 

 

NVV-Regionsgründungstag 2007

 

(Stand: Juni 2007)

 

 

Die Geschäftsordnung steht euch auch als PDF-Version unter DOWNLOADS (Ordnungen/Regionstage) zur Verfügung.

 

 

 

Verwendete Abkürzungen

 

BK:                        Bezirksklasse

GS:                        Landkreis Goslar

KL:                        Kreisliga

KK:                       Kreisklasse

KSB:                     Kreissportbund

LSO:                     Landesspielordnung

NVV:                    Niedersächsischer Volleyballverband e. V.

PE:                        Landkreis Peine

ROL:                    Regionsoberliga

SZ:                         Stadt Salzgitter

WF:                       Landkreis Wolfenbüttel

 

 

Das Bild zeigt die in 2007 erstmalig für die NVV-Region Braunschweig-Süd gewählten Vorstandsmitglieder (v. l. n. r.):  Michael Spannuth (bis 2009 tätig), Eligius Iwanowski, Frank Pioßek, Andreas Becker, Horst Probst, Jürgen Basedow-Clark, Dirk Bindrich. Es fehlte: Sven Bockfeld (bis 2009 tätig).

 

 

§ 1     Einleitung

 

1.1              In der Geschäftsordnung werden die Aufgabengebiete sowie die Rechte und Pflichten der NVV-Region Braunschweig-Süd beschrieben.

 

1.2              Diese Geschäftsordnung ergänzt die NVV-Regions-Leitlinien sowie die Satzung und Ordnungen des NVV. Im Fall von Widersprüchen mit den NVV-Regions-Leitlinien, der NVV-Satzung oder den Ordnungen des NVV verlieren anderweitige Bestimmungen dieser Ordnung automatisch ihre Gültigkeit in den betreffenden Punkten.

 

1.3              Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird in dieser Ordnung dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend stets die maskuline Form verwendet, wobei mit dieser Bezeichnung Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen eingeschlossen sind.

 

1.4             Mitteilungen, die dem Grunde nach der Schriftform bedürfen, können auch als eMail verschickt werden. Dies trifft auch zu auf Einladungen und Protokollveröffentlichungen zum NVV-Regionstag.

 

1.5              Diese Geschäftsordnung ist weiter insbesondere ausgerichtet auf die NVV-Regionstage und findet auch entsprechende Anwendung bei Sitzungen anderer Gremien der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

§ 2     Aufgaben der NVV-Regionen

 

2.1          Die Arbeit der NVV-Region Braunschweig-Süd ist nach der Satzung und den Ordnungen des NVV auszurichten.

 

2.2          Die NVV-Region Braunschweig-Süd hat in ihrem Bereich vordringlich folgende Aufgaben zu erfüllen:

 

a) Pflege und Verbreitung des Volleyballsports in der NVV-Region Braunschweig-Süd, Förderung und Pflege der Jugendarbeit,

 

b) Kontaktaufnahme und -pflege zu den Schulen und Förderung des Volleyballsports an den Schulen,

 

c) Kontaktaufnahme und -pflege zu den Sportämtern und Kreissportbünden,

 

d) Vertretung der NVV-Mitgliedsvereine der NVV-Region Braunschweig-Süd gegenüber anderen Sportverbänden und bei den Behörden in der NVV-Region Braunschweig-Süd,

 

e) Öffentlichkeitsarbeit auf NVV-Regionsebene,

 

f) Organisation und Durchführung des Spielbetriebs (Leistungs- und Freizeitsport) gemeinsam mit der Region Braunschweig-Nord,

 

g) Organisation und Durchführung von Schiedsrichterlehrgängen,

 

h) Organisation und Durchführung von Jugendmeisterschaften der Region,

 

i) Hilfestellung bei der Neuaufnahme von Vereinen in den NVV.

 

§ 3     Organe und Ausschüsse

 

3.1          Organe der NVV-Region Braunschweig-Süd sind:

 

a) der NVV-Regionstag,

 

b) der Regionsvorstand.

 

 

3.2          Entsprechend der Aufgabenbeschreibung nach § 2 gibt es in der NVV-Region Braunschweig-Süd folgende Ausschüsse:

 

a) Spielausschuss,

 

b) Jugendausschuss,

 

c) Schiedsrichterausschuss,

 

d) ggf. weitere Ausschüsse

 

3.3          Die NVV-Region Braunschweig-Süd handelt durch ihre Organe und Ausschüsse. Ihre Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den NVV-Regions-Leitlinien und aus den NVV-Ordnungen, aus dieser Regions-Geschäftsordnung sowie aus den Durchführungsbestimmungen zum Spielverkehr der NVV-Regionen Braunschweig-Süd und Braunschweig-Nord.

 

3.4         Auf allen Sitzungen der Organe und Ausschüsse ist ein Protokoll zu führen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen. Der Vorstand erhält von allen Sitzungsprotokollen eine Abschrift. Er kann Beschlüsse der Ausschüsse aufheben. Der Vorstand kann den Vollzug von Beschlüssen der Ausschüsse vorläufig aussetzen.

 

3.5          Von allen von der NVV-Region herausgegebenen Schriftstücken ist eine Abschrift zurückzubehalten. Schriftstücke des Vorstands müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein.

 

3.6         Alle Teilnehmer an Sitzungen der Organe und Ausschüsse der NVV-Region Braunschweig-Süd sind verpflichtet, über Dinge, deren vertrauliche Behandlung erbeten wurde oder es sich dem Gegenstand nach als notwendig erweist, Dritten gegenüber zu schweigen.

 

§ 4    NVV-Regionstag

 

4.1          Höchstes Organ der NVV-Region Braunschweig-Süd ist der NVV-Regionstag. Der NVV-Regionstag findet jährlich statt.

 

4.2         Der Termin ist mindestens 2 Monate vorher vom NVV-Regionsvorstand festzulegen und den Mitgliedern schriftlich oder auf der offiziellen Homepage der NVV-Region Braunschweig-Süd bekannt zu geben.

 

4.3         Die Einladung hat schriftlich durch den NVV-Regionsvorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen zu erfolgen mit Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Beifügung der Anträge.

 

4.4         Dem NVV-Regionstag gehören an

 

a) die Mitglieder des NVV-Regionsvorstands,

 

b) die Vertreter der Mitgliedsvereine der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

4.5         Stimmrecht

 

4.5.1      Die Mitglieder des NVV-Regionsvorstands haben jeweils eine Stimme pro Person.

 

4.5.2      Die Mitgliedsvereine haben jeweils eine Grundstimme. Die Stimme eines Vereins wird von einem Delegierten dieses Vereins wahrgenommen.

 

4.5.3      Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.

 

4.5.4     Eine Bündelung der Stimmen von mehreren Vereinen in

               einer Person ist nicht zulässig.

 

 4.6         Dem NVV-Regionstag obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

 

a) Genehmigung des Protokolls des letzten NVV-Regionstages,

 

b) Feststellung des Kassenberichts,

 

c) Entlastung des NVV-Regionsvorstands nach Aussprache über den Rechenschaftsbericht des Vorstands sowie über den Kassenbericht und den Kassenprüfungsbericht,

 

d) Wahl des NVV-Regionsvorstands,

 

e) Wahl der Kassenprüfer,

 

f) Wahl der Delegierten zum Verbandstag bzw. Hauptausschuss des NVV und/oder Erteilung einer diesbezüglichen Vollmacht an den NVV-Regionsvorstand gemäß NVV-Satzung § 13.1 und 18.2,

 

g) Verabschiedung und Änderung der Geschäftsordnung der NVV-Region Braunschweig-Süd,

 

h) Verabschiedung und Änderung von Durchführungsbestimmungen zum Spielverkehr der NVV-Regionen Braunschweig-Süd und Braunschweig-Nord,

 

i) Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,

 

j) Festlegung der Grundbeiträge der Vereine.

 

4.7         Anträge zum NVV-Regionstag können vom Vorstand der NVV-Region Braunschweig-Süd, von einzelnen Vorstandsmitgliedern und von den Mitgliedsvereinen eingebracht werden. Die Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem NVV-Regionstag beim Vorstand der NVV-Region Braunschweig-Süd eingegangen sein. Ergänzend gelten die weiteren Bestimmungen von § 15 der NVV-Satzung in analoger Anwendung.

 

4.8         Alle Unterlagen für den NVV-Regionstag (Terminbekanntgabe, Einladung incl. Anträgen etc., Protokoll) sind der NVV-Geschäftsstelle zeitgleich mit der Versendung an die Vereine zuzuleiten.

 

4.9         Wahlen und Abstimmungen

 

4.9.1      Die Mitglieder des Vorstands und die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist, sie abgewählt werden oder von ihrem Posten zurücktreten.

 

4.9.2     Wiederwahl ist zulässig.

 

4.9.3     Jede Wahl setzt eine Kandidatur voraus. Eine Kandidatur wird begründet durch

 

a) einen Vorschlag aus der Versammlung und

 

b) die Zustimmung des Vorgeschlagenen.

 

Ist der Vorgeschlagene nicht persönlich anwesend, muss seine Zustimmung der Versammlung schriftlich vorliegen.

 

4.9.4     Für jedes Vorstandsmitglied ist einzeln abzustimmen, wobei für jedes durch Wahl zu besetzende Amt mehrere Vorschläge eingebracht werden können. Die Wahlen können durch Handaufheben erfolgen; auf Antrag eines Stimmberechtigten ist schriftlich abzustimmen.

 

4.9.4.1  Die stellvertretenden Regionsvorsitzenden werden jeweils nur von den stimmberechtigten Mitgliedern der dementsprechenden politischen Kreise gewählt.

 

4.9.5     Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt durch eine aus der Versammlung zu bildende Wahlkommission, die aus mindestens zwei Mitgliedern besteht.

 

 

4.9.6     Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehr als zwei Kandidaten ist derjenige gewählt, auf den die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entfällt. Erreicht keiner die absolute Mehrheit, finden zwischen den beiden Kandidaten mit der größten Stimmenzahl Stichwahlen statt.

 

4.9.7     Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben, sofern kein Antrag auf namentliche oder schriftliche Abstimmung gestellt und angenommen wird bzw. schriftliche Abstimmung vorgeschrieben ist.

 

4.9.8     Ein Antrag ist angenommen, wenn sich für ihn eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ergibt, es sei denn, in der NVV-Satzung ist eine andere Mehrheit vorgeschrieben.

 

4.10       Durchführung von NVV-Regionstagen

 

4.10.1    Der NVV-Regionstag wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einem Stellvertreter einberufen. Die Leitung obliegt dem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter.

 

4.10.2    Ist bei einem NVV-Regionstag weder der Vorsitzende noch ein Vertreter anwesend, wählt die Versammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.

 

4.10.3    Der Versammlungsleiter bringt die Punkte der Tagesordnung in der vor Eintritt in die Tagesordnung festgelegten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.

 

4.10.4   Die Beschlussfähigkeit der Versammlung richtet sich nach

               der Satzung des NVV.

 

4.10.5    Der Versammlungsleiter hat Anträge, die dieselbe Angelegenheit betreffen, so zur Abstimmung zu bringen, dass mit dem weitestgehenden Antrag begonnen wird.

 

4.10.6   Zu erledigten Anträgen erhält niemand mehr das Wort, es sei denn, dass mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten den Antrag auf Worterteilung unter-stützen.

 

4.10.7    Verbesserungsvorschläge und Gegenanträge zu den auf der Tagesordnung stehenden Beratungsgegenständen sowie Anträge auf Schluss der Aussprache bedürfen zu ihrer Einbringung keinerlei Unterstützung.

 

4.10.8   Über Anträge auf Schluss der Aussprache sowie Schließung der Rednerliste ist nach vorhergehender Verlesung der Rednerliste abzustimmen.

 

4.10.9   Alle Verhandlungen sind nach parlamentarischen Grundsätzen zu führen. Es darf niemand das Wort ergreifen, ohne vorher beim Versammlungsleiter darum nach-gesucht und es erteilt bekommen zu haben. Über die sich zu Wort meldenden Versammlungsteilnehmer ist eine Rednerliste zu führen.

 

4.10.10  Der Versammlungsleiter hat den Rednern in der Reihenfolge das Wort zu erteilen, in welcher sie sich gemeldet haben. Der Versammlungsleiter selbst kann jederzeit außer der Reihe das Wort ergreifen. Antragsteller und/oder Berichterstatter erhalten als erster und letzter das Wort. Zu einer Bemerkung zur Geschäftsordnung, zu einer Berichtigung oder zu einer die Sache betreffenden Fragestellung muss das Wort unabhängig von der Rednerliste erteilt werden.

 

4.10.11   Die Redezeit eines jeden Wortführers kann auf Beschluss der Versammlung beschränkt werden.

 

 4.10.12  Spricht ein Redner nicht zur Sache, hat der Versammlungsleiter ihn zur Sache zu rufen und gegebenenfalls zu verwarnen. Entfernt sich der Redner trotz erfolgter Verwarnung erneut vom Gegenstand der Beratung, ist ihm für den gerade zur Beratung anstehenden Punkt das Wort zu entziehen.

 

4.10.13  Verletzt ein Redner den parlamentarischen Anstand, ist er vom Versammlungsleiter zur Ordnung zu rufen. Über eventuelle weitere Maßnahmen entscheidet die Versammlung.

 

§ 5     Außerordentlicher NVV-Regionstag

 

5.1          Der Regionsvorstand kann jederzeit einen außerordentlichen Regionstag einberufen.

 

5.2          Ein außerordentlicher Regionstag ist dann vom Regionsvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens 30 % der Mitgliedsvereine unter Angabe der Gründe beantragt wird.

 

5.3          Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Regionstages können nur solche sein, die zu einer Einberufung geführt haben. Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte können nur behandelt werden, wenn sie mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind.

 

5.4         Ein beantragter außerordentlicher Regionstag muss spätestens 6 Wochen nach Einreichung der Anträge stattfinden. Für die Berechnung der Frist ist der Tag maßgebend, an dem - durch Eingang beim Regionsvorstand - die Zahl der zur Einberufung erforderlichen Stimmen gemäß § 5.2 erreicht ist.

 

5.5          Der Regionsvorstand hat unverzüglich - spätestens 2 Wochen nach diesem Termin - Einladung, Tagesordnung und Wortlaut der Anträge den Mitgliedsvereinen bekannt zu geben.

 

5.6         Bestimmungen über den ordentlichen Regionstag finden im Übrigen entsprechende Anwendung.

 

5.7          Das Stimmrecht bestimmt sich nach demjenigen des vorangegangenen ordentlichen Regionstages.

 

§ 6 NVV-Regionsvorstand

 

6.1          Der Vorstand der NVV-Region Braunschweig-Süd wird vom NVV-Regionstag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt (2 Jahre). Wiederwahl ist zulässig.

 

6.2         Der Vorstand der NVV-Region Braunschweig-Süd setzt sich aus folgenden Funktionsträgern zusammen:

 

a) Regionsvorsitzender,

b) stellvertretende Regionsvorsitzende

     (je einer aus den politischen Kreisen GS, PE, SZ, WF),

c) Kassenwart,

d) Schriftführer,

e) Spielwart,

f) Jugendwart,

g) Schiedsrichterwart,

h) Freizeitsportwart,

i) Schulsportwart,

j) ggf. weitere Vorstandsmitglieder

 

6.3         Aufgaben der Vorstandsmitglieder

 

6.3.1      1. Vorsitzender

 

a) Der Vorsitzende vertritt die NVV-Region Braunschweig-Süd nach innen, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstands und des Regionstages.

 

b) Er trägt Sorge für die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vorstands.

 

c) Die genehmigten Protokolle aller Sitzungen des Vorstands sowie alle wichtigen und verbindlichen sonstigen Schriftstücke werden von ihm unterzeichnet. Er kann diese Aufgaben den stellvertretenden Vorsitzenden übertragen.

 

d) Weiter vertritt er die NVV-Region Braunschweig-Süd nach außen mit der Aufgabe, die Regionsinteressen zu wahren nach Maßgabe der Beschlüsse des NVV-Regionstages und/oder des Vorstandes zu den anderen Fachverbänden, zu den staatlichen Stellen und den Vertretern der Wirtschaft und der Presse.

 

e) Er betreut die Mitgliedsvereine der NVV-Region Braunschweig-Süd und ist erster Ansprechpartner für alle Volleyballinteressierten.

 

f) Er vertritt die Interessen der NVV-Region Braunschweig-Süd auf der Konferenz der Regionsvorsitzenden.

 

6.3.2      Stellvertretende Vorsitzende

 

a) Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den 1. Vorsitzenden in seinen Aufgabenbereichen bei dessen Abwesenheit.

 

b) Sie halten und pflegen Kontakte zu den KSBs und anderen Kreisorganisationen.

 

c) Sie übernehmen nach Entscheidung des Vorstands bestimmte Aufgabenbereiche / Projekte in alleiniger Verantwortung.

 

6.3.3      Kassenwart

 

a) Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte der NVV-Region Braunschweig-Süd und verwaltet das NVV-Regionskonto.

 

b) Er erstellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht gemäß den Bestimmungen der NVV-Finanzordnung.

 

c) Er veranlasst die zeitgerechte Kassenprüfung vor dem NVV-Regionstag.

 

d) Er leitet den Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht bis zum 31.3. des Folgejahres an die NVV-Geschäftsstelle weiter.

 

e) Er führt das Inventarverzeichnis der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

6.3.4     Schriftführer

 

a) Der Schriftführer ist zuständig für die Erstellung der Protokolle des NVV-Regionstages sowie der Vorstandssitzungen der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

b) Er legt die Protokolle den Vorstandsmitgliedern spätestens 14 Tage nach der Sitzung vor.

 

c) Er sorgt für eine zeitgerechte Versendung der Protokolle des NVV-Regionstages an die Mitgliedsvereine bzw. für eine Veröffentlichung im geschützten Bereich der offiziellen Homepage der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

 d) Er ist für die Erstellung und Aktualisierung der Anschriftenliste des Regionsvorstands sowie der Anschriftenliste der Mitgliedsvereine der NVV-Region Braunschweig-Süd zuständig und sorgt für einen diesbezüglichen Abgleich mit den Daten der NVV-Geschäftsstelle.

 

6.3.5      Spielwart

 

a) Der Spielwart ist gemeinsam mit dem Spielwart der Region Braunschweig-Nord verantwortlich für den Spielbetrieb der allgemeinen Altersklasse auf NVV-Regionsebene (KK - BK sowie Pokal der Region).

 

b) Er vertritt die NVV-Region Braunschweig-Süd im Bereich des Spielbetriebs nach innen und sorgt gemeinsam mit dem Spielwart der Region Braunschweig-Nord für einheitliche Bestimmungen im Spielbetrieb auf NVV-Regionsebene.

 

c) Er organisiert gemeinsam mit dem Spielwart der Region Braunschweig-Nord den Spielbetrieb auf NVV-Regionsebene, sofern durch die LSO oder durch andere Bestimmungen keine andere Zuständigkeit festgelegt ist.

 

d) Er vertritt die NVV-Region Braunschweig-Süd im Bezirksspielausschuss.

 

e) Er sorgt in Absprache mit dem Spielwart der Region Braunschweig-Nord ggf. für eine zeitgerechte Zuleitung der Spielklasseneinteilung, der diesbezüglichen Anschriftenlisten und Spielpläne (jeweils vor Beginn der Punktrunde) sowie der Abschlusstabellen der NVV-Region Braunschweig-Süd und -Nord (unmittelbar nach Abschluss der Punktrunde) an die NVV-Geschäftsstelle.

 

6.3.6     Jugendwart

 

a) Er organisiert den Jugendspielbetrieb in der NVV-Region Braunschweig-Süd mit Meisterschaften, Jugendrunden (ggf. in Zusammenarbeit mit den Jugendwarten benachbarter NVV-Regionen) und ggf. Pokalturnieren.

 

b) Er plant und organisiert Maßnahmen mit dem Ziel, neue Jugendmannschaften für den Spielbetrieb zu gewinnen (z.B. Smash-Camps, Freizeiten etc).

 

c) Er arbeitet mit dem Schiedsrichterwart in Bezug auf Schiedsrichterausbildung für Jugendliche zusammen.

 

d) Er hält den Kontakt zur Sportjugend in den Kreissportbünden.

 

e) Er vertritt die NVV-Region Braunschweig-Süd im Bezirksjugendausschuss sowie ggf. im Bezirksjugendspielausschuss.

 

6.3.7      Schiedsrichterwart

 

a) Er organisiert in der NVV-Region Braunschweig-Süd Schiedsrichterausbildungen zum Erwerb der C/D-Lizenzen sowie des Jungschiedsrichterscheins und er sorgt für Fortbildungsmaßnahmen der Lizenzinhaber in diesen Bereichen.

 

b) Er ist verantwortlich für die Schiedsrichterdatei der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

c) Er vertritt die NVV-Region Braunschweig-Süd auf der Konferenz der Regionsschiedsrichterwarte.

 

6.3.8     Freizeitsportwart

 

a) Er plant und organisiert ggf. den Spielbetrieb in Hobbyspielrunden auf NVV-Regionsebene.

 

b) Er führt ggf. Pokalturniere im Mixedbereich in der NVV-Region Braunschweig-Süd durch.

 

c) Er führt Maßnahmen durch, um neue Spieler und Mannschaften für den Freizeitsport zu gewinnen.

 

d) Er hält Kontakt zu den NVV-Gremien auf Landesebene für überregionale Maßnahmen.

 

6.3.9     Schulsportwart

 

a) Der Schulsportwart soll die Zusammenarbeit zwischen Schule/Schulbehörde und Verein/NVV-Region fördern und verbessern. Dazu plant und organisiert er in Zusammenarbeit mit den Vereinen Volleyball-Events in Schulen auf NVV-Regionsebene.

 

b) Er hält Kontakt zu den Sportämtern und Schulsportbeauftragten in der NVV-Region Braunschweig-Süd.

 

c) Er unterstützt Volleyball-Abteilungen der NVV-Region Braunschweig-Süd bei der Bildung von Kooperationen Schule – Verein.

 

d) Er führt Maßnahmen durch, um neue Spieler und Mannschaften für den Vereinssport zu gewinnen.

 

e) Er hält Kontakt zu den NVV-Gremien auf Landesebene für überregionale Maßnahmen.

 

6.4         Allgemeine Bestimmungen

 

6.4.1      Die Vorstandsmitglieder haben jedem ordentlichen NVV-Regionstag einen Bericht über die vergangene Legislaturperiode vorzulegen. Die Berichte sind wie auch das Protokoll des NVV-Regionstages im geschützten Bereich der Internetseiten der NVV-Region Braunschweig-Süd zu veröffentlichen.

 

6.4.2     Die Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf durchgeführt. Weitere Sitzungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens 3 Vorstandmitgliedern schriftlich beantragt wird. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen erfolgen durch den 1. Vorsitzenden mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen.

 

6.4.3     Bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand berechtigt, neue Mitglieder kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

 

6.4.4     Die Wahrnehmung mehrerer Ämter durch eine Person ist zulässig; jede Person hat jedoch nur eine Stimme.

 

§ 7     Finanzen

 

7.1          Eigenständige Haushaltsführung der NVV-Region Braunschweig-Süd

Die NVV-Region Braunschweig-Süd führt einen eigenständigen Haushalt in eigener Verantwortung unter Beachtung der NVV-Finanzordnung.

 

7.2          Kontenführung

 

7.2.1       NVV-Regionskonto

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs führt die NVV-Region Braunschweig-Süd ein eigenes Bankkonto unter Beachtung von § 5.3 der NVV-Finanzordnung bzgl. Kontobezeichnung und Zeichnungsberechtigung.

 

 

 

 

7.2.2      Konto des gemeinsamen Spielbetriebs

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Spielbetrieb führen die NVV-Regionen Braunschweig-Süd und –Nord ein gemeinsames Bankkonto unter Beachtung von § 5.3 der NVV-Finanzordnung bzgl. Kontobezeichnung und Zeichnungsberechtigung.

 

7.3          Kontenrahmen

 

Die Einnahmen und Ausgaben der NVV-Region Braunschweig-Süd sind nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern.

 

a) Einnahmen

- Mitgliedsbeiträge

- NVV-Zuschüsse

- KSB-Zuschüsse

- Lehrgangsgebühren

- Geldstrafen

- sonstige Einnahmen

 

b) Ausgaben

- Sitzungskosten

- Reisekosten

- Verwaltungskosten

- Jugendförderung

- Spielbetriebskosten

- Lehrgangsmaßnahmen

- sonstige Kosten

 

7.4         Haushaltsjahr

Gemäß NVV-Satzung gilt als Haushaltsjahr das Kalenderjahr (1.1.-31.12.).

 

7.5          Haushaltsplan

Für die Erstellung des Haushaltsplans gilt in analoger Anwendung § 3 der Finanzordnung.

 

7.6         Jahresabschluss

Für die Erstellung des Jahresabschlusses gilt in analoger Anwendung § 4 der Finanzordnung. Der Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht ist bis zum 31. März des Folgejahres der NVV-Geschäftsstelle vorzulegen (vgl. § 4.4 der Finanzordnung).

 

7.7          Kassenprüfung

 

7.7.1       Die Kasse der NVV-Region Braunschweig-Süd wird in jedem Jahr durch zwei vom NVV-Regionstag zu wählende Kassenprüfer geprüft. Das gemeinsame Konto des Spielbetriebs wird jährlich durch je einen Prüfer der Region Braunschweig-Süd und –Nord geprüft. Die Kassenprüfer erstatten dem NVV-Regionstag einen Prüfungsbericht und beantragen die Entlastung des Vorstands.

 

7.7.2      Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

 

7.7.3      Die direkte Wiederwahl der Kassenprüfer ist einmal möglich.

 

7.8         Bei allen Haushalts- und Finanzfragen ist die NVV-Finanzordnung zu beachten. Dies gilt ins-besondere für § 6 (Buchführung), § 7 (Verwendung der Mittel) und § 8 (Abrechnungsvorschriften).

 

7.9         Zur Finanzierung der Arbeit der NVV-Region Braunschweig-Süd sind von den Mitgliedsvereinen Grundbeiträge zu entrichten, die jeweils auf dem NVV-Regionstag festgelegt werden.

  

§ 8    Schlussbestimmungen

 

8.1          Der Vorstand der NVV-Region Braunschweig-Süd kann Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen. Solche Änderungen werden erst wirksam, wenn sie in einem Rundschreiben, im geschützten Bereich auf der offiziellen Homepage der NVV-Region Braunschweig-Süd veröffentlicht worden sind. Die nachträgliche Genehmigung durch den nächsten NVV-Regionstag ist erforderlich. Wird diese Genehmigung verweigert, gilt mit sofortiger Wirkung die alte Regelung.

 

8.2         Diese Ordnung wurde vom NVV-Regionstag am 30.06.2007 in

               Salzgitter-Bad verabschiedet.